DIE ERWEITERTE MESSUNSICHERHEIT BEI 100-%-PRÜFUNGEN
19.06.2019 - Wie die 2. Auflage des VDA 5 in der Praxis angewandt wird
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04.08.2015: Morteza Farmani
Häufig wird von den Teilnehmern unserer Seminare zur Messsystemanalyse und zur Messunsicherheitsstudie die Frage gestellt, für welche Toleranz ein Messmittel eingesetzt werden kann?
Prüfmittel, die für unterschiedliche Messaufgaben eingesetzt werden, werden Standard-Prüfmittel genannt. Zwischen 30% bis 90% der Messmittel, die bei Automobilzulieferer-Firmen eingesetzt werden, sind Standard-Prüfmittel. Typische Beispiele sind Messschieber, Bügelmessschrauben oder Messuhren.
Ein wichtiges Kennzeichen der Standard-Prüfmittel ist, dass sie nach festgelegten Richtlinien oder Normen hergestellt und kalibriert werden. In diesen Vorgaben sind maximal zulässige Abweichungen (Fehlergrenzen oder MPE: Maximum Permissible Error, maximal zulässige Abweichung) an verschiedenen Messpunkten spezifiziert, innerhalb deren Grenzen die Standard-Prüfmittel hergestellt sein müssen.
Auch bei Messmaschinen oder anderen Messsystemen (besonderes bei neuen Messsystemen) werden MPE dokumentiert und beim Verkauf mitgeliefert.
Manche Messtechniker haben auch in der Praxis die Faustregel angewendet, dass ein Messmittel dann eingesetzt werden kann, wenn die Toleranz des Merkmals mindestens das 10 fache der Messunsicherheit (Fehlergrenze) des Messsystems für dieses Merkmal ist.
Das als „goldene Regel der Messtechnik“ bekannte Kriterium zur Vorauswahl von Standard-Messmitteln besagt, dass die max. zulässige Fehlergrenze (MPE) nur 10% der zu prüfenden Toleranz betragen darf.
In den nachfolgenden Beispielen stellen wir die Anwendung dieser goldenen Regel dem inzwischen auch außerhalb der Automobilindustrie weithin akzeptierten Branchenstandard VDA 5, 2. Auflage 2010 gegenüber...