PRÜFPROZESSEIGNUNG - WAS NOCH ZU DISKUTIEREN WÄRE (2)
13.11.2017 - Auch wenn die Richtlinien vieler Großkonzerne bereits auf VDA 5 und ISO 22514-7 abgestimmt wurden, bleiben Fragen offen...
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22.10.2012: Edgar Dietrich
Eine unnötige Einengung der Toleranzen kann erhebliche Mehrkosten verursachen. Dazu sollte der Messprozess nur unwesentlich beitragen, was unter Umständen ein höherwertiges und damit teureres Messgerät zur Folge hat. Trotzdem kann sich die Investition lohnen, wie in diesem Beitrag gezeigt wird.
Zwischen Kunde und Lieferant werden beim Einkauf von Produkten dessen Merkmale spezifiziert, die bei der Lieferung eingehalten sein müssen. In der Regel sind dies Funktionsmerkmale, bei denen ein Bereich festgelegt ist, in dem sich das Merkmal befinden muss. Man spricht da her von sogenannten Spezifikations- oder auch Toleranzgrenzen. Solche Merkmale können zweiseitig oder in einzelnen Fällen auch einseitig begrenzt sein. Bei einseitig begrenzten Merkmalen unterscheidet man zwischen Merkmalen, bei denen die physikalische Grenze bei Null liegt. Typische Beispiele hierfür sind alle Form und Lagemaße. Bei Merkmalen wie Drehmoment oder Schichtdicke fordert man in der Regel einen von Null verschiedenen Mindestgrenzwert, der einzuhalten ist.
Prinzipiell kann und muss man sich natürlich immer fragen, ob die vorgegebenen Grenzwert sinnvoll sind oder nicht. Die Vorgaben werden meistens von der für das jeweilige Produkt verantwortlichen Konstruktion festgelegt. Damit trägt diese die Verantwortung, dass das Produkt nach der Fertigstellung auch gemäß den Vorgaben funktioniert. Kon sequenterweise wird man alleine aus Haftungsaspekten heraus tendenziell immer eher eine engere Grenze fordern. Dies dient dem eigenen
Schutz, was durchaus nachvollziehbar ist. In der Praxis spricht man von sogenannten „Angsttoleranzen“...