DIE ERWEITERTE MESSUNSICHERHEIT BEI 100-%-PRÜFUNGEN
19.06.2019 - Wie die 2. Auflage des VDA 5 in der Praxis angewandt wird
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27.01.2014: Stephan Conrad
Seit Oktober 2013 ist diese Richtlinie freigegeben, die einen sehr interessanten Ansatz zur risikobasierten Identifizierung und Klassifizierung von Prüfprozessen darstellt, um den Aufwand beim Eignungsnachweis für
Prüfprozesse zu minimieren. Sie stellt keine neuen Methoden zum Eignungsnachweis vor, sondern ordnet bekannte Methoden aus AIAG MSA, VDA Band 5 und ISO/IEC-Guide 98 (GUM) in risikogerechte, prüfprozessbezogene Strukturen. Das Papier bezieht sich in erster Linie auf variable Prüfungen, „da mit den bestehenden Methoden für … [attributive] Prüfprozesse keine Messunsicherheiten bestimmt oder die Verfahren nicht wirtschaftlich durchgeführt werden können. Es wird daher empfohlen, attributive Prüfprozesse nur für Merkmale mit geringem Risiko einzusetzen.“ (Kap. 1 Anwendungsbereich).
„Risiko“ entspricht dabei der Bedeutung des Prüfmerkmals für die Produktqualität und der Wahrscheinlichkeit eines fehlerhaften Prüfentscheids. Es gibt zwei Arten von fehlerhaften Prüfentscheiden: Der Fehler 1. Art (α-Fehler, Fehlalarm) weist ein fehlerfreies Teil zurück, der Fehler 2. Art (β-Fehler, Schlupf) übersieht das fehlerhafte Teil. Beide Fehler können zu schwerwiegenden technischen, wirtschaftlichen und natürlich auch rechtlichen Folgen führen. Insbesondere Haftungsfragen stehen hier immer wieder im Raum.
VDA Band 5 und (mit Einschränkungen auch) AIAG MSA haben ausführlich dargestellt, wie Bewertungen von Prüfprozessen durchzuführen sind, um den Anforderungen aus der Normung und dem Stand der Technik
gerecht zu werden. Zum Nachweis der Prüfprozesseignung ist einerseits die Messunsicherheit zu bestimmen, die bei Konformitätsprüfungen an den Toleranzgrenzen des Merkmals zu berücksichtigen ist, andererseits muss das Verhältnis der Messunsicherheit zur Toleranz des Prüfmerkmals klein sein, um eine sinnvolle statistische Prozessregelung über Fähigkeitsuntersuchungen anwenden zu können.
Ausgangspunkt der Diskussion ist nun die Tatsache, dass in einem Unternehmen unzählige ähnliche oder gleichartige Mess- und Prüfprozesse mit teilweise hunderten identischen Messmitteln in Anwendung sind.
Schnell stellt sich die Frage, ob wirklich für jeden einzelnen Mess- und Prüfprozess ein Eignungsnachweis durchzuführen ist. Die ISO/TS 16949 reduziert die Anforderung schon auf die Mess- und Prüfprozesse, die
in den Produktionslenkungsplänen (Control Plan) aufgeführt sind. Aber je nach Handhabung dieser Pläne können sich daraus mehrere Vollzeitstellen ergeben. Ziel der VDI/VDE 2600 ist nun, Prüfprozesse zu kategorisieren, zu priorisieren und einen risikogerechten Eignungsnachweis durchzuführen...